Die Arbeitsgebiete des Finanzamts im Überblick

Veranlagung – Natürliche Personen einschl. Arbeitnehmer
Die Arbeitsgebiete im Bereich „Veranlagung der natürlichen Personen einschl. Arbeitnehmer“ sind für die Bearbeitung der Steuerangelegenheiten von Steuerbürgern mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften, z. B. Renten oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zuständig.

Weiterhin werden Anträge auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung und Anträge auf Eintragung eines Ermäßigungsbetrages auf der Lohnsteuerkarte bearbeitet.

Veranlagung - Körperschaften und Personengesellschaften
Diese Stelle ist insbesondere zuständig für die Bearbeitung von Steuererklärungen der Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH), Personengesellschaften und Vereinen. Sie entscheidet auch über die Gemeinnützigkeit der Vereine.

Veranlagung - Sonstige Besteuerungsfälle
In diesen Arbeitsgebieten werden alle übrigen Besteuerungsfälle des Veranlagungsbereichs mit besonderen Sachverhalten zentral bearbeitet (z.B. Haus- und Grundstücksgemeinschaften, Fälle des Außensteuergesetze usw.).

Zentrale Umsatzsteuer-Überwachungsstelle (ZÜV)
Die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen und monatlich oder vierteljährlich anzumelden. Die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen findet in der zentralen Umsatzsteuer-Überwachungsstelle statt.

Umsatzsteuer-Prüfung
Die Umsatzsteuer-Prüfung überprüft vor Ort die beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen. Dort kann sie u.a. zeitnah Sachverhalte feststellen, die umsatzsteuerlich von Bedeutung sind. Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können sie auch außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die auch für Umsatzbesteuerung erheblich sein können.

Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Bei der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle melden die Arbeitgeber die ihren Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge an. Sie gibt den Arbeitgebern außerdem auf Anfrage Auskünfte zu auftretenden Zweifelsfragen.

Lohnsteuer-Außenprüfung
Die Lohnsteuer-Außenprüfung überprüfen die zutreffende Einbehaltung oder Übernahme und Abführung des Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber.

Kraftfahrzeugsteuerstelle
Die Kraftfahrzeugsteuerstelle ist für die Festsetzung der Kfz-Steuer zuständig und entscheidet über Ermäßigungs- und Befreiungsanträge.

Grundstückswertstelle
Diese Stelle ist zuständig für die vollständige Abwicklung von Erwerbsvorgängen, die sich auf Immobilien beziehen. Sie setzt die Grunderwerbsteuer fest und erledigt die Feststellung des Einheitswerts des Grundbesitzes. Die festgestellten Einheitswerte sind elementarer Bestandteil zur Ermittlung der Grundsteuer. Außerdem liefert die Grundstückswertstelle dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen.

Finanzkasse
Die Finanzkasse ist für die vollständige, richtige und zeitgerechte Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs im Finanzamt zuständig.

Rechtsbehelfsstelle
Jeder Rechtsbehelf wird zunächst von dem Arbeitsgebiet, das den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Soweit dem Rechtsbehelfsantrag nicht stattgegeben oder eine sonstige Einigung nicht erzielt werden kann, entscheidet die Rechtsbehelfsstelle. Ihr obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Vollstreckung
Die Vollstreckungsstelle ist zuständig für die Beitreibung nicht entrichteter fälliger Beträge (in der Regel nach Mahnung). Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt

Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle
In diesem Arbeitsgebiet erfolgt die Festsetzung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Die Aufgabe wurde auf insgesamt 9 Finanzämter in Baden-Württemberg zentralisiert.

Allgemeine Betriebsprüfung
Zweck der allgemeinen Betriebsprüfung ist die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Bei der Durchführung von Prüfungsmaßnahmen sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel und des geringst möglichen Eingriffs zu beachten. Gewichtige Feststellungen gehen in den Prüfungsbericht ein und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.

Amtsbetriebsprüfung
Die sachliche Zuständigkeit der Amtsbetriebsprüfungsstelle (AmtsBp) entspricht der der allgemeinen Betriebsprüfung. Sie unterscheiden sich lediglich in der Größe der zu prüfenden Betriebe.

Steuerfahndung
Aufgabe der Steuerfahndungsstelle ist es, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu ermitteln sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen, wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Straf- und Bußgeldsachenstelle
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle ist die „Staatsanwaltschaft" des Finanzamts. Sie leitet Ermittlungen im Strafverfahren und kann Strafbefehle beantragen oder Bußgeldbescheide erlassen.

[Stand: 20.2.2007]