Hinweise zur Kommunikation per E-Mail:
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Ihre E-Mail kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift vollständig angegeben haben!
Die zusätzliche Angabe der Telefonnummer - ggf. auch der Faxnummer - erleichtert dem Finanzamt die Beantwortung Ihrer E-Mail-Anfrage.
Fragen zu einem Steuerfall werden allerdings - zur Wahrung des Steuergeheimnisses - nicht per E-Mail vom Finanzamt beantwortet.
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Sog. "E-Mail Einschreiben" können von den Finanzämtern aus sicherheitstechnischen Gründen nicht weiter bearbeitet werden!
Insbesondere erfolgt kein Abruf von Dateien über angegebene Links oder Makros. Übersenden Sie ein Dokument (Datei) stets als einfachen Anhang zur E-Mail.
Achten Sie bitte vor allem bei fristwahrenden Schreiben auf diese Einschränkungen.
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Anlagen Ihres E-Mails können gelesen werden, sofern sie mit den in der Landesverwaltung eingesetzten Microsoft® Office-Anwendungen MS Word™ und MS Excel™ kompatibel sind.
Die Lesbarkeit von Dateien im Format PDF (max. Version 1.7) und HTM(L) bzw. JPG ist sichergestellt. Andere Formate sind nur lesbar, wenn sie sich durch die in der Landesverwaltung eingesetzten Filter importieren lassen. Als Anlage werden auch gezippte Dateien oder andere mit WinZip® lesbare Dateien akzeptiert, sofern sie nicht passwortgeschützt sind.
Ausführbare Anlagen wie EXE-, COM-Dateien o. ä. werden nicht zugestellt. Makros in Dateien oder sonstige Funktionen lassen sich nicht ausführen.
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Große und speicherplatzintensive Mail-Anlagen oder gesonderte Unterlagen sollten, wenn möglich, auf dem konventionellen Postweg und nicht per E-Mail an das Finanzamt übermittelt werden
- E-Mails haben nicht die gewünschte rechtliche Wirkung, wenn die eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. bei Steuererklärungen oder wenn absolute Sicherheit über die Identität des Absenders bestehen muss (z.B. bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke).
- Elektronische Steuererklärungen können nur über das Verfahren ELSTER angenommen werden.
- Ihre E-Mail geht beim Finanzamt in einer zentralen Mail-Posteingangsstelle ein und wird von dort weiterverteilt. Der zuständige Bearbeiter erhält Ihr E-Mail gegenwärtig wie eine Postkarte in der Briefpost.
Das Finanzamt ist aus Gründen der Gleichbehandlung jedoch gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln.
Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten.
Die Beschleunigung durch den Wegfall der Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.
- Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen immer an das für Sie zuständige Finanzamt.
Ihr Finanzamt ist bemüht, Ihnen die erforderlichen Auskünfte zu Ihren steuerlichen Fragen zu erteilen. Es darf Ihnen jedoch keine Beratungsleistung geben oder Sie über alle gesetzlichen Möglichkeiten informieren. Diese Aufgabe ist den beratenen Berufen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte usw.) gesetzlich vorbehalten.
Für Sie besteht auch die Möglichkeit, vorab in unseren Antworten auf die häufigsten Fragen nachzuschauen. Möglicherweise ist Ihre Frage dort schon beantwortet und Sie ersparen sich – und auch Ihrem Finanzamt – Arbeit und Mühe.
[Hinweise zu E-Mail / Stand: 01.01.2011]